Rechtsprechung
BFH, 25.06.1999 - XI B 86/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - Verfahrensmangel
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmangel - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1617
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00
Divergenz; Verfahrensmangel
Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617). - BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich
b) Mit dem Vorbringen, das FG sei im Urteil nicht auf den --vom Kläger unterzeichneten-- Vorentwurf einer Niederschrift eingegangen, wonach die Größenangaben von der "Vor-Bp" zutreffend ermittelt worden seien und sich daran nichts geändert habe, hat das FA einen Verstoß gegen § 96 FGO nicht schlüssig gerügt, weil es nicht ausgeführt hat, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617). - BFH, 30.03.2005 - IV B 161/03
Kein Verfahrensmangel bei Rüge unterlassener Feststellungen zu leichtfertiger …
Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617).
- BFH, 07.11.2005 - IV B 93/04
Teilwertabschreibung eines als Büro genutzten Kellergeschosses in der …
Andererseits lässt die Beschwerdeschrift auch nicht erkennen, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum sie zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 26, m.w.N.). - BFH, 16.05.2002 - I B 110/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vom BFH bereits entschiedene …
Vielmehr sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weswegen eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte und entscheidungserhebliche Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617;… vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148). - BFH, 19.11.2003 - I B 96/03
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Vielmehr sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weswegen eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte und entscheidungserhebliche Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617;… vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148). - BFH, 26.02.2003 - I B 47/02
Grundsätzliche Bedeutung
Vielmehr sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weswegen eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte und entscheidungserhebliche Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617;… vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148). - BFH, 24.03.2000 - X B 141/99
Begründungsanforderungen - Änderungsvorschrift - Bewilligungsbescheid des …
Dies alles im Einzelnen detailliert und in sich schlüssig darzulegen, und zwar vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts aus gesehen, wäre nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO Sache der Kläger gewesen (…s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1999 X B 190/98, BFH/NV 1999, 1479; vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617, …und vom 14. September 1999 V B 77/99, BFH/NV 2000, 328, 329;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 24, 34 und 65, § 120 Rz. 37 ff., jeweils m.w.N.).
Rechtsprechung
BFH, 25.06.1999 - XI B 43/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision - Beschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - Notarieller Vertrag - Eigentum - Absetzung für Abnutzung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2, 3
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfassungswidrigkeit einer bestimmten Besteuerung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1617
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.04.1998 - XI B 60/97
Anforderungen an die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - XI B 43/98
Soweit die Kläger mit diesen Ausführungen die Verfassungswidrigkeit einer bestimmten Besteuerung geltend machen wollten, haben sie unterlassen zu erläutern und näher zu begründen, welche Steuervorschrift ihrer Ansicht nach gegen welche Norm der Verfassung verstößt (BFH-Beschluß vom 21. April 1998 XI B 60/97, BFH/NV 1998, 1491). - BFH, 19.11.1997 - XI B 12/97
Anforderungen an Zulässigkeit einer Beschwerde im Falle des Stützens des …
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - XI B 43/98
Darlegen bedeutet mehr als allgemeine Hinweise oder Behauptungen; es erfordert substantielle und konkrete Angaben darüber, weshalb die zu der Rechtsfrage zu treffende (Revisions-)Entscheidung aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 1997 XI B 12/97, BFH/NV 1998, 858).
Rechtsprechung
BFH, 25.06.1999 - XI R 76/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Undatierte Vollmacht - Vertretung in Steuerangelegenheiten - Einlegung gerichtlicher Rechtsbehelfe - Vertretungsbefugnis - Ordnungsgemäße Vertretung
- Judicialis
FGO § 5 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § ... 6 Abs. 1; ; FGO § 79a Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 6; ; FGO § 55 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 135 Abs. 2; ; GKG § 8
- rechtsportal.de
FGO § 55 Abs. 1 § 79a Abs. 2
Vorbereitendes Verfahren, Gerichtsbescheid; unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1617
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88
1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu …
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - XI R 76/98
Zwar ist der BFH grundsätzlich an die Entscheidung des FG zur Zulassung der Revision gebunden; etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Zulassung --wie im Streitfall-- offensichtlich gesetzeswidrig ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 115 Anm. 45, m.w.N.). - BFH, 08.03.1994 - IX R 58/93
Revision gegen vom Berichterstatter erlassenen Gerichtsbescheid bei unklarer …
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - XI R 76/98
Der Streitfall liegt insofern anders als der vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 8. März 1994 IX R 58/93 (BFHE 174, 107, BStBl II 1994, 571) entschiedene Fall, in dem der Berichterstatter erst nach mündlicher Verhandlung vor dem Senat entschieden hatte und der Gerichtsbescheid nicht zweifelsfrei erkennen ließ, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage er ergangen war. - BFH, 31.10.1996 - VIII E 2/96
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - XI R 76/98
Der Senat sieht gemäß § 8 GKG von der Erhebung von Gerichtskosten für das Revisionsverfahren ab, weil das FG mit der Zulassung der Revision und der Erteilung einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung einen eindeutigen und offensichtlichen Verfahrensfehler begangen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Oktober 1996 VIII E 2/96, BFH/NV 1997, 522). - BFH, 08.03.1991 - VI B 52/90
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - XI R 76/98
§ 8 GKG enthält eine abschließende Regelung, die wegen ihres eindeutigen Wortlauts nicht auf außergerichtliche Kosten übertragen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 8. März 1991 VI B 52/90, und vom 3. März 1982 II B 71/81, nicht veröffentlicht). - BFH, 03.03.1982 - II B 71/81
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - XI R 76/98
§ 8 GKG enthält eine abschließende Regelung, die wegen ihres eindeutigen Wortlauts nicht auf außergerichtliche Kosten übertragen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 8. März 1991 VI B 52/90, und vom 3. März 1982 II B 71/81, nicht veröffentlicht).
- BFH, 24.01.2008 - XI R 63/06
Verfahrensrechtliche Folgen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
§ 21 GKG enthält eine abschließende Regelung, die wegen ihres eindeutigen Wortlauts nicht auf außergerichtliche Kosten übertragen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1999 XI R 76/98, BFH/NV 1999, 1617, m.w.N., zu § 8 GKG a.F.). - BFH, 23.05.2002 - II R 30/01
Falsche Rechtsmittelbelehrung
Die Revision ist auch nicht dadurch ohne Zulassung statthaft geworden, dass das FG eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 1999 XI R 76/98, BFH/NV 1999, 1617).